Neue Direktiven im Bereich der Hämotherapie

Foto: © Guido Rehme
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Wie die Bundesärztekammer berichtet, wird 2017 die Hämotherapierichtlinie novelliert. Die Richtlinien beinhalten insbesondere Festlegungen für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen, d. h. die Durchführung von Blut­spen­den und die Herstellung und Lagerung von Blutkonserven. Sie werden von der Bundes­ärzte­kammer gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut als zuständiger Bundesoberbehörde erstellt. „Mit der Richtlinie sichern wir die hochwertige Versorgung der Spender und der auf Blutprodukte angewiesenen Patienten. Gleichzeitig schafft die Richtlinie Handlungssicherheit für die behandelnden Ärzte“, sagte Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Die Novellierung zielt dabei insbesondere auf eine Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, beachtet aber auch gesellschaftspolitische Implikationen.

Ablauf einer Blutspende / Quelle: Deutsches Rotes Kreuz – DRK-Blutspendedienst Nord-Ost

Patientensicherheit im Fokus
Zunächst ist eine neue Gliederung auffällig, die stärker am Transfusionsgesetz (TFG) ausgerichtet ist. Neue Kapitel be­treffen etwa die Grundsätze der Patienten-individualisierten Hämo­therapie. Auch die gesetzlichen Regelungen zur Auf­klä­rung und Einwilligung der Empfänger von Blutprodukten sowie neue Erkenntnisse zu Blutgruppenbestimmungen sind wichtige Aspek­te, die in die Änderungen einfließen. Beson­ders öffentlichkeitswirksam dürften die Änderungen der Auswahl­kriterien für die Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten ausfallen, wurden diese doch in den vergangenen Jahren unter gesellschaftspolitischen Gesichts­punkten zum Teil kontrovers diskutiert. Demnach führt eine Zulassung zur Blutspende zwölf Monate nach Beendigung des sexuellen Risikoverhaltens nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfänger von Blut und Blut­produkten. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise Schwan­gere und Neugeborene, aber auch Festlegungen zu den Transport- und Lagerbedingungen der Blutspenden.

Blutspende und Plasmaspende in Dresden: DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH,
Institut für Transfusionsmedizin Dresden, Blasewitzer Str. 68/70, 01307 Dresden, Telefon: 0351 44508-0

Text: Philipp Demankowski

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